Allgemeine Geschäftsbedingungen von „Der Jobbote“ (Auftragnehmer)

§ 1 Anzeigenvertrag – Geltungsbereich
1. Der „Anzeigenvertrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer über die Schaltung einer, oder mehrerer Anzeigen eines Stellenanbieters (Auftraggeber) im Internetportal des Auftragnehmers unter www.derjobbote.de und/oder der Ausstrahlung über den Radiosender Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern, oder anderer Radiosender zum Zwecke der Verbreitung. Der Auftraggeber muss Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.

2. Die vorliegenden AGB gelten als ausschließlich vereinbart, die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Mündliche Abreden bestehen nicht. Alle Änderungen und Nachträge zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Der Verzicht auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss
Der Anzeigenvertrag kommt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande. Auftragnehmer ist Der Jobbote, vertreten durch Herrn Peter Schmidt, Grubenstraße 20, 18055 Rostock. Der Auftraggeber gibt mit seiner Bestellung auf der Website, per E-Mail, oder Fax ein Angebot zum Abschluss des Anzeigenvertrages ab. Die Bestätigungsmail darüber, dass das Angebot beim Auftragnehmer eingegangen ist, stellt nicht die Annahme des Angebotes dar. Die Annahme des Angebots durch den Auftragnehmer erfolgt durch das Absenden einer separaten Annahmeerklärung ausschließlich per E-Mail.

§ 3 Ablehnungsrecht
Der Auftragnehmer behält sich insbesondere vor, Angebote des Auftraggebers die auf Grund von Inhalten gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen, oder deren Veröffentlichung für ihn unzumutbar sind, abzulehnen. Dem Auftragnehmer gegenüber können hieraus keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden.

§ 4 Haftung des Auftraggebers für den Inhalt und die Rechte an der übermittelten Anzeige
Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt der Anzeige und garantiert die rechtliche und genehmigte Verwendbarkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen (Text- und Bildunterlagen, Markenrechte o.ä.) zu.  Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen ihn erwachsen können. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer mit Einstellung seiner Inhalte das Recht ein, diese auf dem Portal und in Social Mediaplattformen (z. B. Facebook, Instagram, Twitter, Xing, Google-Plus und LinkedIn) zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich zu machen. Die Rechteinräumung umfasst ist die Möglichkeit, Beiträge zum Abruf durch Dritte zur Verfügung zu stellen und Beiträge zu archivieren. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer darüber hinaus das Recht ein, zum Zwecke der Bewerbung des Portals bzw. des Anbieters die Tatsache zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen, dass der Kunde über das Portal des Auftragnehmers Personal sucht bzw. gesucht hat („unsere Kunden“). Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer in diesem Zusammenhang auch das Recht ein, die Firmenbezeichnung des Kunden und/oder dessen Unternehmenskennzeichen (Logo, Schriftzug usw.) zu nutzen. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Verwendung über das Anzeigenende hinaus möglich ist. 

§ 5 Beginn und Ende der Anzeigenschaltung
1. Der Beginn der Veröffentlichung auf der Website erfolgt zu dem durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung grundsätzlich binnen 24 Stunden (Mo.-Fr.) nach Abschluss des Anzeigenvertrages auf dem Portal www.derJobbote.de. Für die Ausstrahlung der Anzeigen über Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern, oder anderer Radiosender werden die Termine – nach Vertragsschluss – gesondert durch den Auftragnehmer mitgeteilt. Einen Anspruch auf einen bestimmten Sendetermin hat der Auftraggeber nicht. Die mitgeteilten Sendezeiten werden nach Möglichkeit termingerecht eingehalten. Eine Gewähr für eine genaue Ausstrahlungszeit, oder einer bestimmten Reihenfolge, wird nicht gegeben. In jedem Falle erfolgt die Ausstrahlung erst nach Geldeingang gemäß §7.

2. Die Anzeigenschaltung endet online mit der individuell vereinbarten Laufzeit. Die Stellenanzeige im Radio bei Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern, oder einem anderen Radiosender endet mit der Ausstrahlung des letzten vereinbarten Spots.

3. Der Umfang der Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach dem gewählten Paket oder den individuell geschlossenen Rahmenvereinbarungen. Generell gilt: ein Stellentitel / Arbeitsort = eine Onlineanzeige = ein Radiospot. Individuelle Vereinbarungen sind möglich.

4. Die Online-Flatrates gelten generell für ein Unternehmen und einen Ort/Niederlassung. Individuelle Vereinbarungen möglich.

5. In den Online-Paketen besteht kein Anspruch auf Ausstrahlung der Anzeige über Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern, oder bei anderen Radiosendern. Sollten freie Sendezeiten verfügbar sein, so ist der Auftragnehmer berechtigt auch Onlineanzeigen über das Radio auszustrahlen. Sollte der Auftraggeber dies nicht wünschen, so hat er dies den Auftragnehmer vor oder bei Vertragsschluss mitzuteilen. Die Einblendung der Stellenanzeigen in der Jobauflistung der Startseite, sowie die Einblendung der Logos der Auftraggeber auf der Startseite erfolgt nach einem Zufallsprinzip.

§ 6 Haftung des Auftragnehmers
1. Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik kann nicht uneingeschränkt vermieden werden kann, dass die veröffentlichten Anzeigen auch durch andere Internetdienstleister kopiert, gelinkt (o. ä.) und zusätzlich veröffentlicht werden. Der Auftraggeber kann daraus gegen den Auftragnehmer keinerlei Ansprüche herleiten.

2. Die inhaltliche Gestaltung der Onlineanzeige und die finale Ausformulierung des Spottextes obliegen ausschließlich dem Auftraggeber. Sowohl die Onlineanzeige als auch der Radiospottext, werden final durch den Auftraggeber freigegeben. Für den Fall, dass der Auftraggeber von Dritten, gleich aus welchem Grunde, z.B. wegen verbotener Inhalte in der Anzeige, einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, oder des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Urheberrechten und/oder sonstigen Rechten – in Anspruch genommen werden sollte, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen der Dritten frei. Sollte der Auftragnehmer durch Dritte gerichtlich in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber sämtliche Kosten, einschließlich Vorschüssen (Anwaltskosten etc.) zur gerichtlichen Prozessführung zu zahlen. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer sämtliche anfallenden Kosten und die Aufwendungen (ohne die Möglichkeit von Einreden oder Einwendungen) zu erstatten. Eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz wegen darüber hinaus gehender Schäden bleiben davon unberührt. Die rechtliche Verantwortung für den Inhalt der Anzeige und des Radiospots trägt ausschließlich der Auftraggeber. Dieser ist nicht Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfe des Auftragnehmers.

3. Der Auftragnehmer haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine Kardinalpflicht dieses Vertrages, also eine wesentliche Pflicht verletzt wird, die für die Durchführung des Vertrages und das Erreichen des Vertragsziels von wesentlicher Bedeutung ist. Die Haftung des Auftragnehmers ist bei einer nicht vorsätzlichen oder nicht grob fahrlässigen Handlung auf den Schaden beschränkt, der angesichts der vereinbarten Leistungen typischerweise vorhersehbar war. Der Auftragnehmer haftet unberührt der vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden am Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet der Auftragnehmer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich auch von der Garantie umfasst ist.

§ 7 Entgelte, Verzug
1. Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer für seinen Anzeigenauftrag den sich aus dem jeweiligen gewählten Paket, oder dem individuellen Angebot ergebenen Preis.

2. Die Rechnung wird vom Auftragnehmer unverzüglich nach Buchung der Anzeige erstellt und dem Auftraggeber per E-Mail übersandt. Die Rechnungen werden fällig netto, ohne Abzug, 10 Tage nach Rechnungslegung.

3. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber ausschließlich berechtigt, wenn und soweit der geltend gemachte Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt worden ist.

4. Bei einem auftretenden Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Schaltung der vorliegenden Anzeigen bis zur Erfüllung der Forderungen ganz, oder teilweise auszusetzen, oder zu streichen. Treten Verzögerungen in der Bezahlung ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz zu berechnen. Der Auftraggeber trägt die dabei entstehenden Forderungs-, sowie etwaige auftretende Gerichts- und/oder Vollstreckungskosten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.

§ 8 Agenturprovision
Der Auftragnehmer gewährt 15% AE-Provision auf den jeweiligen Nettopreis bei Nachweis der Agenturtätigkeit und Fakturierung an die Agentur. Dies gilt nur für die Schaltung von Onlinestellenanzeigen und Onlineflatrates. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Gewährung der Agenturprovision von der Vorlage eines schriftlichen Agenturnachweises (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) abhängig zu machen.

§ 9 Mängelrüge
Der Auftraggeber hat den veröffentlichten Anzeigenauftrag unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

§ 10 Aufbewahrung von Vorlagen – Archivierung von Anzeigen
Die Pflicht zur Aufbewahrung von gelieferten Anzeigen und der erstellten Radiospots endet für den Auftragnehmer mit dem Ende der Anzeigenschaltung.

§ 11 Sonstiges
1. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers für alle Ansprüche, die sich aus, oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben, oder deren Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

2.Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz, oder teilweise rechtsunwirksam sein, oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

 

Stand 01. November 2022